Existenzgründung von Frauen im Gesundheits- und Wellnessbereich
Erfolgreiche Unternehmensgründung von Frauen
Der Wirtschaftsbereich Gesundheit und Wellness hat in den letzten Jahren sehr an Beachtung gewonnen. Diesen „Wohlfühlmarkt“ haben gerade Frauen als gutes Betätigungsfeld für ihre Selbstständigkeit entdeckt.
So arbeiten die Existenzgründerinnen zum Beispiel als Heilpraktikerin, Psychotherapeutin, Masseurin, Kosmetikerin oder Ayurvedatherapeutin.
Diese Tätigkeiten können sowohl in Vollzeit, als auch in Teilzeit sehr gut selbstständig ausgeübt werden.
In der Regel sind die Gründerinnen sehr gut qualifiziert. Sie verfügen über Fachkompetenz und haben bereits einige Jahre Berufserfahrung in ihrem Bereich sammeln können. Zudem bringen sie eine hohe soziale und kommunikative Kompetenz mit ein, was ihnen gerade im Umgang mit Kunden zum Vorteil gereicht.
In meiner Beratungspraxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele Frauen ihren sicheren Arbeitsplatz kündigen und sich im Gesundheits- und Wellnessbereich selbstständig machen, um wieder Freude an ihrer Tätigkeit zu haben. Oft geht diese Freude im Angestelltenverhältnis aufgrund zu hohem Zeitdruck und schlechter Bezahlung verloren.
Auch stellt der Gesundheits- und Wellnessbereich eine neue Perspektive dar für Frauen, die nach einer Familienphase wieder in das Berufsleben einsteigen und gleichzeitig selbstständig arbeiten möchten und können.
Folgendes sollten Sie bei der Existenzgründung im Gesundheits- und Wellnessbereich beachten:
- Eine genaue Auflistung der Investitionen für die Existenzgründung.
- Wie finanzieren Sie diese Anschaffungen?
- Von Anfang an sollten Sie genau die Zielgruppe definieren und wie Sie diese erreichen.
- Welche Werbemaßnahmen haben Sie geplant und wann sollen sie durchgeführt werden?
- Wer ist Ihre Konkurrenz und wie heben Sie sich davon ab?
- Wollen Sie auch Produkte verkaufen und wenn ja von wem sollen sie bezogen werden?
Auch hier ist es für Ihre Existenzgründung sehr wichtig, dass Sie von Anfang an ein Unternehmenskonzept erstellen, unabhängig davon, ob Sie den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen oder nicht.