Voraussetzungen für die Beantragung von Gründungszuschuss:
- Der Gründer muss arbeitslos gemeldet sein
- und einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben.
- Seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit hat der Antragsteller darzulegen.
- Die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme für die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
- Mit Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit München gründen aus der Arbeitslosigkeit.
Dauer und Höhe des Gründungszuschusses:
- Sechs Monate
- In Höhe des Betrages, den der Gründer als Arbeitslosengeld I zuletzt bezogen hat, zuzüglich monatlich 300 €
In der zweiten Förderphase:
- Für weitere neun Monate
- In Höhe von monatlich 300 €
Wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Falls Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II sind, haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss. Sie können jedoch Einstiegsgeld bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen.
Gerne berate ich Sie zu Ihrer individuellen Situation und beantworte Ihnen Fragen hierzu.